Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Kathrin Schmidt, handelnd unter Desigion Medienagentur, nachfolgend „Desigion“ genannt, und ihren Kunden über Design-, Medien-, Produktions- und Werbeleistungen sowie damit zusammenhängende Leistungen.

  2. Vertragspartner des Kunden ist Kathrin Schmidt, handelnd unter Desigion Medienagentur. Die vollständigen Kontakt- und Anbieterinformationen ergeben sich aus dem Impressum.

  3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit in einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich zwischen beiden Kundengruppen unterschieden wird.

  4. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  5. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  6. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere individuelle Angebote, Auftragsbestätigungen und Leistungsbeschreibungen, haben Vorrang vor diesen AGB.

  7. Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Desigion ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.


§ 2 Leistungsangebot

  1. Desigion erbringt insbesondere Leistungen in folgenden Bereichen:

    a. Konzeption und Gestaltung von digitalen und gedruckten Medien,

    b. Erstellung und Bereitstellung digitaler Designs und Dateien,

    c. Gestaltung und Produktion individueller Druckerzeugnisse und sonstiger physischer Werbe- oder Medienprodukte,

    d. Beauftragung und Koordination externer Druckereien, Produktionsbetriebe und sonstiger Dienstleister,

    e. Lieferung beziehungsweise Veranlassung der Lieferung produzierter Waren,

    f. Vermietung, Vermittlung, Bereitstellung oder Vermarktung von Werbeflächen und Werbeträgern,

    g. Gestaltung, Produktion und Platzierung von Werbemitteln auf Werbeträgern,

    h. sonstige im jeweiligen Angebot oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bezeichnete Medien-, Design- und Werbeleistungen.

  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.

  3. Soweit eine bestimmte Leistung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist sie nicht Bestandteil des Auftrags.


§ 3 Angebote und Vertragsschluss

  1. Individuelle Angebote von Desigion sind, sofern darin nichts anderes angegeben ist, freibleibend.

  2. Die Darstellung von Produkten und Leistungen in einem Onlineshop oder auf der Website stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung.

  3. Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab.

  4. Eine automatisierte Bestätigung über den Eingang einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Auftragsbestätigung bezeichnet wird.

  5. Der Vertrag kommt zustande, sobald Desigion das Angebot des Kunden ausdrücklich annimmt, eine Auftragsbestätigung übersendet, die vereinbarte Leistung beginnt, die bestellte Ware versendet oder bereitstellt oder das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel belastet. Maßgeblich ist das zuerst eintretende Ereignis.

  6. Bei individuell verhandelten Aufträgen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in Textform, insbesondere per E-Mail, durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung oder durch einvernehmlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.

  7. Vertragssprache ist Deutsch.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die Preise, die im jeweiligen Angebot, in der Produktbeschreibung oder im Bestellprozess angegeben sind.

  2. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, sofern dies entsprechend gekennzeichnet ist.

  3. Zusätzliche Kosten, insbesondere für Versand, Sonderproduktionen, Lizenzen, Fremdleistungen oder zusätzliche Änderungswünsche, werden ausgewiesen beziehungsweise vor ihrer Beauftragung mit dem Kunden abgestimmt.

  4. Die verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder dem Bestellprozess.

  5. Rechnungen sind zu dem auf der Rechnung oder im Angebot angegebenen Zeitpunkt zur Zahlung fällig. Ist kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart, ist die Vergütung mit Rechnungsstellung fällig.

  6. Voraus- oder Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

  7. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder fehlgeschlagenen Zahlung kann Desigion die tatsächlich entstandenen und erforderlichen Kosten verlangen.

  8. Die gesetzlichen Regelungen über Zahlungsverzug bleiben unberührt.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt Desigion sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Dateien, Zugangsdaten, Vorgaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Informationen vollständig und inhaltlich richtig sind.

  3. Soweit für die Leistungserbringung Entscheidungen, Rückmeldungen, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden erforderlich sind, hat dieser sie innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen.

  4. Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer verspäteten oder unterlassenen Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen, soweit die Verzögerung hierdurch verursacht wurde.

  5. Entstehen durch eine vom Kunden verursachte Verzögerung nach vorheriger Information zusätzliche nachweisbare Aufwendungen, können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und angemessen ist.

  6. Bleibt eine erforderliche Mitwirkung auch nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung aus, kann Desigion die Leistungserbringung bis zur Mitwirkung aussetzen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 6 Gestaltung und kreative Leistungen

  1. Grundlage der gestalterischen Arbeit sind die zwischen den Parteien vereinbarten Anforderungen und das vom Kunden übermittelte Briefing.

  2. Innerhalb dieser Vorgaben besitzt Desigion gestalterische Freiheit.

  3. Soweit das erstellte Design die vereinbarten Anforderungen erfüllt, stellt ein ausschließlich subjektives Nichtgefallen des Kunden keinen Mangel dar.

  4. Die Anzahl der im Preis enthaltenen Entwurfs- und Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Leistungsbeschreibung.

  5. Nicht vereinbarte zusätzliche Entwürfe, Änderungen oder Korrekturen können nach vorheriger Information des Kunden zusätzlich berechnet werden. Grundlage ist der vereinbarte Stundensatz oder ein vorab vereinbarter zusätzlicher Preis.

  6. Änderungen des Briefings oder des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs nach Beginn der Arbeiten können als zusätzliche Leistung berechnet werden, wenn hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht.

  7. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet Desigion keine rechtliche Prüfung der Gestaltung oder der vom Kunden gewünschten Inhalte. Dies gilt insbesondere für marken-, wettbewerbs-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- oder sonstige rechtliche Fragen.

  8. Eine Recherche zur rechtlichen Schutzfähigkeit oder Verfügbarkeit von Unternehmensnamen, Produktnamen, Domains, Marken, Logos oder Kennzeichen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.


§ 7 Entwürfe und nicht ausgewählte Gestaltungen

  1. Präsentierte Entwürfe dienen zunächst der Auswahl und Abstimmung.

  2. Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur an den vom Kunden ausgewählten und als endgültig vereinbarten Arbeitsergebnissen eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  3. Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Skizzen, Vorarbeiten und Gestaltungsideen dürfen vom Kunden nicht verwendet, vervielfältigt, veröffentlicht, bearbeitet oder Dritten zur weiteren Bearbeitung überlassen werden, sofern hierfür keine gesonderten Nutzungsrechte eingeräumt wurden.

  4. Die Zahlung für eine Gestaltungsleistung führt nicht automatisch zur Einräumung von Nutzungsrechten an sämtlichen während des Gestaltungsprozesses entstandenen Varianten.


§ 8 Korrektur, Freigabe und Abnahme

  1. Korrekturabzüge, Entwürfe und Produktionsfreigaben können insbesondere per E-Mail oder in anderer Textform übermittelt und freigegeben werden.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, ihm zur Freigabe übersandte Gestaltungen sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere:

    a. Texte und Rechtschreibung,

    b. Namen und Firmenbezeichnungen,

    c. Telefonnummern und Kontaktdaten,

    d. Internet- und E-Mail-Adressen,

    e. Termine und Uhrzeiten,

    f. Preise und Mengenangaben,

    g. Logos, Bilder und sonstige Inhalte,

    h. die grundsätzliche Anordnung und Gestaltung.

  3. Mit der Produktionsfreigabe bestätigt der Kunde, dass das freigegebene Arbeitsergebnis in der vorliegenden Form produziert beziehungsweise veröffentlicht werden darf.

  4. Für Fehler, die bereits im vom Kunden gelieferten Material enthalten waren oder bei sorgfältiger Prüfung des zur Freigabe vorgelegten Entwurfs erkennbar waren und vom Kunden dennoch freigegeben wurden, haftet Desigion nicht, soweit Desigion diese Fehler nicht nach der Freigabe verursacht oder arglistig verschwiegen hat und soweit gesetzlich zulässig.

  5. Änderungen nach einer bereits erteilten Produktionsfreigabe können zusätzliche Kosten verursachen. Ist die Produktion bereits begonnen worden, kann eine Änderung möglicherweise nicht mehr umgesetzt werden.

  6. Soweit die erbrachte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, kann Desigion nach Fertigstellung die Abnahme verlangen. Eine ausdrückliche Freigabe des finalen Designs gilt hinsichtlich der erkennbaren gestalterischen Eigenschaften zugleich als Abnahme dieser Gestaltungsleistung.

  7. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Abnahme.


§ 9 Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt.

  2. Dies betrifft insbesondere Fotos, Illustrationen, Logos, Marken, Texte, Videos, Musik, Schriften, Designs und sonstige geschützte Inhalte.

  3. Der Kunde gewährleistet, dass die vertragsgemäße Nutzung der von ihm bereitgestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzt.

  4. Werden Desigion wegen einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte berechtigte Ansprüche entgegengebracht, stellt der Kunde Desigion von diesen Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

  5. Desigion wird den Kunden über entsprechende Ansprüche Dritter informieren und ihm, soweit möglich und zumutbar, Gelegenheit zur Mitwirkung bei der Rechtsverteidigung geben.

  6. Eine Haftung des Kunden besteht nicht, soweit Desigion die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat.

  7. Desigion ist berechtigt, die Verwendung offensichtlich rechtswidriger, rechtsverletzender oder technisch ungeeigneter Inhalte abzulehnen.


§ 10 Nutzungsrechte an Gestaltungen

  1. Das Urheberrecht an urheberrechtlich geschützten Gestaltungen verbleibt beim jeweiligen Urheber. Gegenstand des Vertrags ist die Einräumung der für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte.

  2. Soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung an der finalen Gestaltung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die bei Vertragsschluss vereinbarten beziehungsweise nach dem Vertragszweck erkennbar erforderlichen Nutzungsarten.

  3. Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  4. Bei individuell für einen Kunden entwickelten Logos und Unternehmenskennzeichen erhält der Kunde, soweit keine Rechte Dritter oder Lizenzbedingungen entgegenstehen und nichts anderes vereinbart wurde, nach vollständiger Zahlung ein ausschließliches Nutzungsrecht für die nach dem Vertragszweck erforderlichen bekannten Nutzungsarten. Die Referenznutzung gemäß § 13 bleibt vorbehalten.

  5. Die Einräumung von Nutzungsrechten an verwendeten Stockmedien, Schriften, Templates, Grafiken, Illustrationen oder sonstigen Bestandteilen Dritter richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Desigion kann insoweit keine weitergehenden Rechte übertragen, als Desigion selbst besitzt.

  6. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der für die jeweilige Gestaltung vereinbarten Vergütung auf den Kunden über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  7. Vor vollständiger Zahlung darf der Kunde Entwürfe und Arbeitsergebnisse ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Freigabe verwenden.

  8. Technisch erforderliche Änderungen wie Größenanpassungen, Formatumwandlungen oder eine für den vorgesehenen Verwendungszweck erforderliche Skalierung sind zulässig, soweit hierdurch der gestalterische Charakter nicht wesentlich verändert wird.

  9. Weitergehende gestalterische Bearbeitungen durch den Kunden oder Dritte bedürfen der Zustimmung von Desigion, soweit dem Kunden nicht ausdrücklich entsprechende Bearbeitungsrechte eingeräumt wurden.

  10. Der Kunde darf die finalen Dateien seinen Druckereien, Medienpartnern, Werbeagenturen, Social-Media-Dienstleistern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung stellen, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist.

  11. Eine Weiterveräußerung der Gestaltung als eigenständiges Design, Template, Stockgrafik oder sonstiges Gestaltungselement ist nicht gestattet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 11 Offene Dateien und Arbeitsdateien

  1. Die Herausgabe offener, editierbarer Arbeits- oder Quelldateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

  2. Dies betrifft beispielsweise offene Dateien aus Grafik-, Layout-, Bildbearbeitungs- oder sonstiger Kreativsoftware.

  3. Ohne ausdrückliche Vereinbarung umfasst die geschuldete Leistung ausschließlich die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen finalen Ausgabeformate.

  4. Soweit offene Dateien Bestandteile enthalten, die lizenzrechtlich nicht an den Kunden übertragen werden dürfen, kann eine Herausgabe nur in einer entsprechend bereinigten oder angepassten Form erfolgen.


§ 12 Schriften, Stockmedien und sonstige Fremdlizenzen

  1. Soweit für einen Auftrag Schriften, Stockfotos, Illustrationen, Musik, Videos, Templates, Plugins oder sonstige Inhalte Dritter verwendet werden, gelten ergänzend die Lizenzbedingungen des jeweiligen Rechteinhabers.

  2. Soweit eine eigene Lizenz des Kunden erforderlich ist, wird der Kunde hierauf hingewiesen, sofern dies Desigion bei Durchführung des Auftrags bekannt ist.

  3. Kosten für erforderliche zusätzliche Lizenzen sind nur im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben wurde.

  4. Desigion ist nicht verpflichtet, dem Kunden eigene Agentur-, Software-, Stock- oder Fontlizenzen zu übertragen.


§ 13 Referenznutzung

  1. Bei Aufträgen von Unternehmern darf Desigion bereits veröffentlichte finale Arbeiten sowie den Namen beziehungsweise das Logo des Kunden in angemessenem Umfang als Referenz auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen und im eigenen Portfolio zeigen, sofern keine Vertraulichkeit vereinbart wurde und der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widersprochen hat.

  2. Bei Arbeiten für Verbraucher sowie bei Gestaltungen, die private Inhalte, personenbezogene Daten oder nicht öffentlich bestimmte Fotografien von Personen enthalten, erfolgt eine Referenznutzung nur mit gesonderter Zustimmung.

  3. Vertrauliche, noch nicht veröffentlichte Projekte werden nicht ohne Zustimmung des Kunden veröffentlicht.


§ 14 Druck-, Produktions- und Warenaufträge

  1. Beinhaltet der Auftrag neben der Gestaltung auch die Herstellung eines physischen Produkts, kann Desigion geeignete Druckereien, Produktionsbetriebe und sonstige Subunternehmer mit der Herstellung beauftragen.

  2. Desigion bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartner für die vereinbarte Leistung, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

  3. Die Produktion beginnt grundsätzlich erst nach einer erforderlichen Produktionsfreigabe durch den Kunden.

  4. Der Kunde hat die ihm vorgelegten Produktionsdaten und Korrekturabzüge vor der Freigabe entsprechend § 8 zu prüfen.

  5. Produktionsbedingt können zwischen Bildschirmdarstellung, Proof und Endprodukt geringfügige Farb-, Helligkeits-, Material-, Schnitt-, Falz- oder sonstige technisch unvermeidbare Abweichungen auftreten.

  6. Solche geringfügigen und technisch unvermeidbaren Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie branchenüblich sind und die vereinbarte Verwendbarkeit des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.

  7. Wurde ausdrücklich eine bestimmte Farbe, Sonderfarbe, Materialeigenschaft, Produktionsmethode oder sonstige Beschaffenheit verbindlich vereinbart, bleibt diese Vereinbarung maßgeblich.

  8. Über- oder Unterlieferungen gegenüber der vereinbarten Stückzahl sind nur zulässig, wenn eine entsprechende Produktionstoleranz ausdrücklich im Angebot oder in der Produktbeschreibung vereinbart wurde.

  9. Die Produktion kann unmittelbar durch einen von Desigion beauftragten Produktionspartner an den Kunden versendet werden.


§ 15 Lieferung und Versand

  1. Lieferzeiten und Produktionszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.

  2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  3. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass der Kunde erforderliche Inhalte, Freigaben oder sonstige Mitwirkungshandlungen verspätet erbringt, verlängern die vereinbarten Fristen angemessen.

  4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Verbrauchern entstehen hierdurch keine zusätzlichen Versandkosten, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

  5. Der Gefahrübergang richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

  6. Verbraucher werden gebeten, offensichtliche Transportschäden möglichst unmittelbar beim Zusteller zu melden und Desigion zu informieren. Eine unterlassene Meldung beeinträchtigt die gesetzlichen Ansprüche des Verbrauchers nicht.

  7. Ist der Kunde Kaufmann und handelt es sich für beide Parteien um ein Handelsgeschäft, gelten die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.


§ 16 Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung der auf sie entfallenden Vergütung Eigentum von Desigion.

  2. Gegenüber Unternehmern behält sich Desigion das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.


§ 17 Mängelrechte

  1. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

  2. Desigion ist berechtigt, einen berechtigten Mangel zunächst im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nachzubessern oder eine mangelfreie Leistung beziehungsweise Ware bereitzustellen.

  3. Kein Mangel liegt insbesondere vor, soweit eine Abweichung ausschließlich auf vom Kunden gelieferten fehlerhaften Daten oder auf einer vom Kunden trotz Erkennbarkeit freigegebenen Gestaltung beruht und Desigion die Abweichung nicht selbst nach der Freigabe verursacht hat.

  4. Bei Gestaltungsleistungen stellt ein ausschließlich subjektives Nichtgefallen keinen Mangel dar, sofern das Arbeitsergebnis den vereinbarten Anforderungen und dem zugrunde liegenden Briefing entspricht.

  5. Die in § 14 genannten geringfügigen und technisch unvermeidbaren Produktionsabweichungen stellen keinen Mangel dar.

  6. Für Verbraucherverträge über digitale Produkte bleiben die zwingenden gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB unberührt.

  7. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleibt § 377 HGB unberührt.


§ 18 Werbeflächen und Werbeträger

  1. Bei der Buchung einer Werbefläche schuldet Desigion die im jeweiligen Angebot oder in der Produktbeschreibung konkret bezeichnete Werbeleistung.

  2. Art, Größe und Position der Werbefläche, Werbeträger, Laufzeit, Stückzahl, Verteilgebiet, Standorte oder sonstige Leistungsmerkmale ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Produktbeschreibung.

  3. Reichweiten-, Kontakt-, Sichtbarkeits- oder Frequenzangaben stellen nur dann eine verbindliche Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als garantiert bezeichnet wurden.

  4. Desigion schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen oder werblichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Verkäufe, Kundenanfragen, Leads, Websitezugriffe oder sonstigen Reaktionen auf die Werbung garantiert.

  5. Wird ein gebuchter Werbeträger aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, für einen wesentlichen Teil der vereinbarten Leistung nicht eingesetzt oder fällt er aus, wird Desigion nach Möglichkeit eine angemessene Ersatzleistung anbieten, die ausgefallene Werbeleistung nachholen oder den auf den ausgefallenen Teil entfallenden Preis angemessen reduzieren.

  6. Wesentliche Änderungen des vereinbarten Werbeträgers, des Verteilgebiets oder der Art der Werbung erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden. Geringfügige Änderungen sind zulässig, soweit sie den Werbezweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

  7. Gesetzliche weitergehende Rechte des Kunden bleiben unberührt.


§ 19 Zulässigkeit von Werbeinhalten

  1. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm vorgegebenen Werbeaussagen verantwortlich.

  2. Soweit keine gesonderte rechtliche Prüfung beauftragt wurde, überprüft Desigion Werbeinhalte nicht auf ihre wettbewerbs-, marken-, heilmittel-, lebensmittel-, jugendschutz- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit.

  3. Desigion kann die Veröffentlichung von Werbung ablehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass diese gegen gesetzliche Vorschriften oder Rechte Dritter verstößt.

  4. Entsprechendes gilt für offensichtlich beleidigende, diskriminierende oder sonstige rechtswidrige Inhalte.

  5. Wird ein Werbemittel von Desigion gestaltet, bleibt Desigion für eigene schuldhafte Rechtsverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.


§ 20 Besondere Bedingungen für Werbung auf Pizzakartons

  1. Bei Pizzakarton-Werbung richtet sich die geschuldete Leistung nach dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Produktbeschreibung.

  2. Je nach vereinbartem Leistungsumfang kann die Leistung insbesondere die Gestaltung der Anzeige, die Produktion der bedruckten Pizzakartons sowie deren Bereitstellung und Verteilung über teilnehmende Gastronomiebetriebe umfassen.

  3. Ist eine bestimmte Anzahl von Pizzakartons vereinbart, bezieht sich diese Anzahl auf die im Angebot näher bezeichnete Produktions- beziehungsweise Verteilmenge.

  4. Soweit kein verbindlicher Zeitraum vereinbart wurde, hängt die tatsächliche Dauer der Verteilung insbesondere vom Verbrauch der Pizzakartons durch die beteiligten Gastronomiebetriebe ab.

  5. Desigion garantiert nicht, dass jeder einzelne Pizzakarton von einer anderen Person wahrgenommen wird oder dass hierdurch eine bestimmte Zahl individueller Werbekontakte entsteht.

  6. Fällt ein vorgesehener Gastronomiebetrieb während der Aktion dauerhaft aus, kann Desigion dem Kunden die Verteilung über einen hinsichtlich Region und Werbeumfeld vergleichbaren Ersatzbetrieb anbieten.

  7. Führt der Austausch zu einer wesentlichen Veränderung gegenüber der vereinbarten Leistung, wird dieser mit dem Kunden abgestimmt. Ist eine angemessene Ersatzleistung nicht möglich, gelten für den nicht erbrachten Teil die gesetzlichen Rechte des Kunden.

  8. Ein Ausschluss konkurrierender Werbekunden besteht nur, wenn ein Konkurrenzausschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

  9. Soweit mehrere Werbeflächen auf demselben Werbeträger vorhanden sind, hat der Kunde ohne ausdrückliche Vereinbarung keinen Anspruch darauf, alleiniger Werbepartner zu sein.


§ 21 Besondere Bedingungen für Werbung auf Fahrzeugen und Anhängern

  1. Diese Bestimmungen gelten insbesondere für Werbeflächen auf Fahrzeugen, Anhängern und sonstigen mobilen Werbeträgern, einschließlich Anhängern, die im Zusammenhang mit Hüpfburgen-, Freizeit- oder Eventeinsätzen verwendet werden.

  2. Umfang, Größe und Position der Werbefläche sowie die vereinbarte Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

  3. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet Desigion keine ununterbrochene Bewegung oder Nutzung des Fahrzeugs beziehungsweise Anhängers.

  4. Insbesondere stellen übliche Stand-, Lager-, Be- und Entladezeiten sowie betriebsbedingte Nutzungspausen für sich genommen keinen Mangel dar, sofern hierdurch der vereinbarte Werbezweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  5. Bestimmte Einsatzorte, Veranstaltungen, Fahrtstrecken, Kilometerleistungen, Standorte oder Mindestreichweiten werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

  6. Ist ein Werbeträger aufgrund eines Schadens, einer Reparatur oder eines vergleichbaren Ereignisses für einen wesentlichen Teil des vereinbarten Werbezeitraums nicht nutzbar, wird Desigion die ausgefallene Leistung nach Möglichkeit nachholen, den Werbezeitraum angemessen verlängern, eine vergleichbare Ersatzfläche anbieten oder die Vergütung für den nicht erbrachten Teil angemessen reduzieren.

  7. Normale, durch die bestimmungsgemäße Nutzung eines mobilen Werbeträgers entstehende geringfügige Verschmutzungen oder Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar, solange die Werbung dadurch nicht wesentlich in ihrer Wahrnehmbarkeit beeinträchtigt wird.

  8. Wesentliche Beschädigungen der Werbung, die deren Wahrnehmbarkeit erheblich beeinträchtigen, werden nach Kenntnis im Rahmen des Zumutbaren innerhalb angemessener Zeit behoben oder durch eine angemessene Ersatzleistung ausgeglichen.

  9. Ein Konkurrenzausschluss gilt nur, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wurde.


§ 22 Beauftragung Dritter

  1. Desigion ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Subunternehmer, Druckereien, Produktionsbetriebe, Versanddienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

  2. Hierdurch wird der Vertrag zwischen Desigion und dem Kunden nicht auf den eingesetzten Dritten übertragen.

  3. Desigion bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.


§ 23 Kündigung und Stornierung

  1. Ein einmal geschlossener Vertrag ist grundsätzlich für beide Parteien verbindlich.

  2. Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

  3. Soweit es sich um einen Werkvertrag handelt, gelten insbesondere die gesetzlichen Regelungen über die Kündigung eines Werkvertrags.

  4. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung, richtet sich der Vergütungsanspruch von Desigion nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 648 BGB.

  5. Für einzelne Projekte, Produktionsaufträge oder Werbebuchungen können im jeweiligen Angebot gesonderte Stornierungsbedingungen vereinbart werden.

  6. Bereits entstandene und nicht mehr vermeidbare Fremdkosten, insbesondere für verbindlich beauftragte Produktionen, Lizenzen oder Werbeträger, können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt werden.


§ 24 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses gesetzlich vorgesehen ist.

  2. Verbraucher erhalten hierzu eine gesonderte Widerrufsbelehrung.

  3. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers maßgeblich ist oder die eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen des § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB erfüllt sind.

  4. Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten gelten hinsichtlich eines Beginns der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist und hinsichtlich eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

  5. Diese Regelungen lassen die gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt.


§ 25 Haftung

  1. Desigion haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

  2. Desigion haftet ebenfalls unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Desigion auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Desigion.

  6. Eine Haftung aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

  7. Für den wirtschaftlichen Erfolg einer Design-, Marketing- oder Werbemaßnahme wird keine Haftung übernommen, sofern ein bestimmter Erfolg nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden ist.


§ 26 Vertraulichkeit

  1. Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, als vertraulich gekennzeichnete oder nach ihrer Art erkennbar vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.

  2. Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

  3. Gesetzliche Datenschutzpflichten bleiben unberührt.


§ 27 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Desigion.


§ 28 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Desigion Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

  4. Das Recht von Desigion, einen Unternehmer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen, bleibt unberührt.


§ 29 Schlussbestimmungen

  1. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

  3. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: 13. August 2026